Referenzen
Bergbau
Als Bergbau bezeichnet man die Aufsuchung, Erschließung, Gewinnung und die Aufbereitung von Bodenschätzen aus der oberen Erdkruste unter Nutzung von technischen Anlagen und Hilfsmitteln.
Nach der modernen umfassenden Definition dieses Begriffes gehören zum Bergbau das erforderliche Vermessungswesen (Markscheidewesen), Grubenbewirtschaftungsaufgaben (Bewetterung und Wasserhaltung), soziale Sicherungssysteme (Knappschaftskassen), spezielle Ausbildungsstätten (beispielsweise Bergakademien) sowie Bergaufsichtsbehörden.
Es gibt über- und untertägige Abbauverfahren für feste, flüssige und gasförmige Rohstoffe. Als montanistisch (von lat. mons für Berg) bezeichnet man alle auf den Bergbau bezogenen Sachverhalte.
Bergbauliche Aktivitäten werden weltweit durch das jeweilige Bergrecht innerhalb der nationalen Gesetzgebung geregelt.
Im deutschsprachigen Raum waren und sind auch die Bezeichnungen Montanwesen, Gewinnung von mineralischen Rohstoffen sowie Berg- und Hüttenwesen üblich.
Die abzubauenden Bodenschätze befinden sich in einer Lagerstätte, deren Ausmaß und Lage heute meist durch geophysikalische Exploration untersucht wird. Diese vorbereitende Tätigkeit wird häufig außerhalb des Bergbausektors,
durch wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden geleistet.
Von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit sind viele Lagerstätten – zum Beispiel Erzgänge – durch ihre Sichtbarkeit an der Erdoberfläche (Ausbisse) entdeckt worden. Eine künftig zunehmende Bedeutung wird der Abbau von Lagerstätten in der Tiefsee erhalten.
In Deutschland ist der Bergbau grundsätzlich durch das Bundesberggesetz geregelt, in anderen Ländern durch vergleichbare Rechtsvorschriften.
Die öffentliche Stelle, der die gesetzliche Kontrolle übertragen ist, heißt Bergamt, in Österreich Montanbehörde.
In der Schweiz ist die bergrechtliche Zuständigkeit bei den Kantonen angesiedelt.
Unternehmen die den Abbau von Steinkohle und Braunkohle sowie den Erzbergbau und Salzabbau betreiben oder technisch flankierend begleiten zählen hierbei zu den Abnehmerreferenzen unseres Unternehmens.
Insbesondere gehören Unternehmen des deutschen Verbandes Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. (VBGU e.V.), des deutschen Verbandes der Kali- und Salzindustrie e.V. (VKS e.V.) und des Gesamtverbandes Steinkohle e.V. (GVSt e.V.) zu unseren Kunden in Deutschland.
Ebenso vertraut uns die Mehrheit der Kunden des europäischen Verbandes EUROMINES, der European Association of Mining Industries, Metal Ores & Industrial Minerals (EUROMINES) mit unseren Produkten und Projektlösungen.
Überzeugen Sie sich von unseren Produkten für Ihre Anwendungen im Bergbau weltweit.
Wir empfehlen u.a. die folgenden DÜRHOLDT-Qualitätsprodukte für Ihre Branche:
Schlauch-Membranventile
Kugelhähne
Schieber
Nach der modernen umfassenden Definition dieses Begriffes gehören zum Bergbau das erforderliche Vermessungswesen (Markscheidewesen), Grubenbewirtschaftungsaufgaben (Bewetterung und Wasserhaltung), soziale Sicherungssysteme (Knappschaftskassen), spezielle Ausbildungsstätten (beispielsweise Bergakademien) sowie Bergaufsichtsbehörden.
Es gibt über- und untertägige Abbauverfahren für feste, flüssige und gasförmige Rohstoffe. Als montanistisch (von lat. mons für Berg) bezeichnet man alle auf den Bergbau bezogenen Sachverhalte.
Bergbauliche Aktivitäten werden weltweit durch das jeweilige Bergrecht innerhalb der nationalen Gesetzgebung geregelt.
Im deutschsprachigen Raum waren und sind auch die Bezeichnungen Montanwesen, Gewinnung von mineralischen Rohstoffen sowie Berg- und Hüttenwesen üblich.
Die abzubauenden Bodenschätze befinden sich in einer Lagerstätte, deren Ausmaß und Lage heute meist durch geophysikalische Exploration untersucht wird. Diese vorbereitende Tätigkeit wird häufig außerhalb des Bergbausektors,
durch wissenschaftliche Einrichtungen und Behörden geleistet.
Von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit sind viele Lagerstätten – zum Beispiel Erzgänge – durch ihre Sichtbarkeit an der Erdoberfläche (Ausbisse) entdeckt worden. Eine künftig zunehmende Bedeutung wird der Abbau von Lagerstätten in der Tiefsee erhalten.
In Deutschland ist der Bergbau grundsätzlich durch das Bundesberggesetz geregelt, in anderen Ländern durch vergleichbare Rechtsvorschriften.
Die öffentliche Stelle, der die gesetzliche Kontrolle übertragen ist, heißt Bergamt, in Österreich Montanbehörde.
In der Schweiz ist die bergrechtliche Zuständigkeit bei den Kantonen angesiedelt.
Unternehmen die den Abbau von Steinkohle und Braunkohle sowie den Erzbergbau und Salzabbau betreiben oder technisch flankierend begleiten zählen hierbei zu den Abnehmerreferenzen unseres Unternehmens.
Insbesondere gehören Unternehmen des deutschen Verbandes Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. (VBGU e.V.), des deutschen Verbandes der Kali- und Salzindustrie e.V. (VKS e.V.) und des Gesamtverbandes Steinkohle e.V. (GVSt e.V.) zu unseren Kunden in Deutschland.
Ebenso vertraut uns die Mehrheit der Kunden des europäischen Verbandes EUROMINES, der European Association of Mining Industries, Metal Ores & Industrial Minerals (EUROMINES) mit unseren Produkten und Projektlösungen.
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