Abwasseraufbereitung

Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität.
Nach § 57 WHG muss Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer (Direkteinleitung) nach dem Stand der Technik behandelt werden.
Die Mindestanforderungen werden konkret für bestimmte Industriebranchen in der Abwasserverordnung genannt.
Die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) wird durch § 58 WHG bestimmt.

Abwasseraufbereitung - Oupeye (Belgium) biological sewage treatment - Urheber: User:Xofc

Die Abwasserbehandlung geschieht zentral in Abwasserreinigungsanlagen bzw. vorher schon dezentral in Ölabscheidern.
Man unterscheidet dabei mechanische/physikalische, biologische und chemische Reinigungsverfahren.
Wasser, das zum Autowaschen verwendet wurde, oder mit Leichtflüssigkeiten verunreinigt werden kann (z. B. aus einer Tankstelle) muss vor Einleitung in den Abwasserkanal in einer Abscheideranlage vorbehandelt werden.

Neben der Behandlung in technischen Kläranlagen kann Abwasser unter gewissen Umständen auch auf Rieselfeldern versickert werden, in Mulden abgesetzt, oder in Abwasserteiche sowie Pflanzenkläranlagen eingeleitet werden.

Die Behandlung von Abwässern außerhalb des Kanaleinzugsgebietes findet in Kleinkläranlagen statt.
Unterschieden wird hierbei zwischen veralteten Systemen ohne Abwasserbelüftung (DIN 4261 Teil 1) und den heute geforderten Kleinkläranlagen mit belüfteter Reinigungsstufe (DIN 4261 Teil 2).

Auf dem Weg vom (Indirekt-)Einleiter zur Abwasserreinigungsanlage finden Prozesse statt, die das Abwasser verändern.
Es kann damit zur Bildung von Geruchs- und Gefahrstoffen, wie z. B. dem toxischen Schwefelwasserstoff (H2S), kommen, was nicht nur negative Auswirkungen auf den Abwasserreinigungsprozess hat, sondern größtenteils Ursache für Geruchsbelästigungen (riecht wie faulende Eier) ist, Gefahren für Menschen (H2S ist ein Nervengas, das selbst in geringen Konzentrationen tödlich wirkt, bei 1000 ppm Tod in wenigen Augenblicken[1]) darstellt und die Zerstörung der Abwasserbauwerke und -einrichtungen mit sich bringt.
Durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. durch eine zwischenstufliche Abwasserbehandlung in Entwässerungsanlagen, können diese Prozesse eingedämmt bzw. beherrscht werden.

Abwässer, die in Wasseraufbereitungsanlagen anfallen, werden immer häufiger in diesen Anlagen auch wieder aufbereitet.
Hierdurch wird die Nettoausbeute an Reinwasser gesteigert und die abzuführende Rest-Abwassermenge vermindert.
Als Beispiel wird hierfür die Spülabwasseraufbereitung in Aufbereitungsanlagen für Trink– und Badewasser angeführt.
In Gebieten mit Wassermangel ist auch die teilweise Rückführung und Wiederverwendung von Regenerierabwässern wirtschaftlich.
Hierfür kommen jedoch nur die Vorlauf- und Restwaschwassermengen in Frage, die einen niedrigeren oder gleichen Salzgehalt wie das Rohwasser aufweisen.

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