ATEX - Richtlinien

Schutz durch unsere Produkte!

ATEX ist ein weit verbreitetes Synonym für die ATEX-Leitlinien der Europäischen Union. Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphère EXplosible ab.

Die Direktive umfasst aktuell zwei Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes, nämlich die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG.

Wir haben entsprechende Konformitäten für die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG für eine Auswahl unserer Produkte nach Anforderung unserer Kunden zur Hand.

Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG (auch inoffiziell als "ATEX 95" bezeichnet, wegen des relevanten Art. 95 des EG-Vertrages über den freien Warenverkehr) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Mit dieser Richtlinie wurden erstmalig auch die nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So können z. B. drehende Kupplungen durch unzulässige hohe Erwärmung zu Zündgefahren führen.

Zweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten. Die Richtlinie enthält in Anhang II die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die vom Hersteller zu beachten sind und durch entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen sind.

Seit dem 30. Juni 2003 dürfen nur noch solche Geräte, Komponenten und Schutzsysteme in Verkehr gebracht werden, die der ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG entsprechen.

Diese Europäische Richtlinie wurde in Deutschland durch die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) in nationales Recht umgesetzt.

Gerätegruppe 1
Geräte zur Verwendung in Bergbau-/Übertage-/Untertagebetrieben
Kategorie M1Kategorie M2
Anforderungsehr hohe Sicherheithohe Sicherheit
Gerätegruppe II
Geräte zur Verwendung in den übrigen explosionsgefährdeten Bereichen
Kategorie 1Kategorie 2Kategorie 3
Gefahrständig, häufig oder über längere Zeitgelegentlichselten und kurzzeitig
Anforderungsehr hohe Sicherheithohe Sicherheitnormale Sicherheit
ZoneZone 0Zone 20Zone 1Zone 21Zone 2Zone 22
StoffgruppeGDGDGD
G=Gas, D=Staub


Geräte einer bestimmten Kategorie dürfen nur für bestimmte Zonen eingesetzt werden z. B. Geräte der Kategorie 2 nur für die Zone 1, 2 (bei Gasen oder Dämpfen) bzw. für die Zonen 21, 22 (für Stäube).


Explosionsgruppe

Gase und Dämpfe werden aufgrund ihrer besonderen Zündfähigkeit in drei Explosionsgruppen (IIA, IIB und IIC) eingeteilt. Die Gefährlichkeit nimmt dabei von Explosionsgruppe IIA bis IIC zu. (Die höhere Explosionsgruppe z.B. IIC schließt die jeweils niedrigeren IIB und IIA ein.)


Temperaturklassen

Um die Projektierung einer Anlage zu erleichtern, sind für die zulässigen Oberflächentemperaturen 6 Temperaturklassen (T1 bis T6) festgelegt worden. Diesen Temperaturklassen kann man aufgrund der entsprechenden Zündtemperaturen bestimmte brennbare Gase und Dämpfe zuordnen. Für die Temperaturklassen gelten folgende maximal zulässige Oberflächentemperaturen an den Geräten:

Klassemax. Oberflächentemperatur
T1450 °C
T2300 °C
T3200 °C
T4135 °C
T5100 °C
T685 °C

Betriebsmittel, die für eine höherwertige Temperaturklasse z.B. T6 (max. Erwärmung des Geräts auf 85 °C) zugelassen sind, sind auch für die schlechteren Temperaturklassen T5 bis T1 geeignet.


Die gesamte Richtline stellen wir Ihnen hier in der aktuellsten Version zur Verfügung:

http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/files/atex/guide/atexguidelines_august2008_de.pdf


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