PED steht für "Pressure Equipment Directive" (Druckgeräte-Richtlinie). Ziel dieser Richtlinie ist die Harmonisierung der innerstaatlichen Gesetze in der EU in Bezug auf Konstruktion, Herstellung, Versuchsverfahren und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Druckbaugruppen. Die Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) wurde im Mai 1997 vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat erlassen. Sie ist am 29. November 1999 in Kraft getreten. Seit dem 29. Mai 2002 ist die Druckgeräterichtlinie in der gesamten Europäischen Union verbindlich. In der PED werden unter anderem die Definitionen der Druckgeräte und deren Ausrüstungsteilen geregelt. Die PED teilt die Druckgeräte in verschiedene Kategorien – je nach Druckstufe und Armaturenvolumen bzw. Nennweite und der Gefahrenpotentiale des Mediums. In diesen Kategorien sind die durchzuführenden Prüfungen in unterschiedlichen Modulen geregelt. |