Geräte einer bestimmten Kategorie dürfen nur für bestimmte Zonen eingesetzt werden z. B. Geräte der Kategorie 2 nur für die Zone 1, 2 (bei Gasen oder Dämpfen) bzw. für die Zonen 21, 22 (für Stäube).
Explosionsgruppe
Gase und Dämpfe werden aufgrund ihrer besonderen Zündfähigkeit in drei Explosionsgruppen (IIA, IIB und IIC) eingeteilt. Die Gefährlichkeit nimmt dabei von Explosionsgruppe IIA bis IIC zu. (Die höhere Explosionsgruppe z.B. IIC schließt die jeweils niedrigeren IIB und IIA ein.)
Temperaturklassen
Um die Projektierung einer Anlage zu erleichtern, sind für die zulässigen Oberflächentemperaturen 6 Temperaturklassen (T1 bis T6) festgelegt worden. Diesen Temperaturklassen kann man aufgrund der entsprechenden Zündtemperaturen bestimmte brennbare Gase und Dämpfe zuordnen. Für die Temperaturklassen gelten folgende maximal zulässige Oberflächentemperaturen an den Geräten:
Klasse | max. Oberflächentemperatur |
T1 | 450 °C |
T2 | 300 °C |
T3 | 200 °C |
T4 | 135 °C |
T5 | 100 °C |
T6 | 85 °C |
Betriebsmittel, die für eine höherwertige Temperaturklasse z.B. T6 (max. Erwärmung des Geräts auf 85 °C) zugelassen sind, sind auch für die schlechteren Temperaturklassen T5 bis T1 geeignet.